Bürgschafts- / Kautionsversicherung
Die clevere Alternative zur Bank.
Mit einer Bürgschafts- und Kautionsversicherung haben Sie eine interessante Alternative zu einem Bürgschaftskredit bei Ihrer Hausbank.
Sie erhöhen Ihre Liquidität, entlasten Ihre Kreditlinie bei der Bank und verschaffen sich damit zusätzlichen Finanzierungsspielraum.
4,98/5 von über 300 Kunden
Bauhandwerkersicherung gemäß § 650 f BGB
Die Bauhandwerkersicherungsbürgschaft gemäß § 650 f BGB dient in der Regel dazu, die Zahlung der Bauleistung an den Auftragnehmer sicherzustellen. Sie sichert die Vorauszahlungsverpflichtung und den Werklohnanspruch aus dem Werkvertrag ab. Dieser richtet sich ausschließlich auf die Erstellung eines Bauwerks.
Die Bauhandwerkersicherungsbürgschaft ist üblich zwischen Baufirmen untereinander oder auch im Verhältnis Bauträger zu Subunternehmer. Zum Beispiel gibt eine Baufirma den Auftrag für die Außenanlagen an einen Subunternehmer weiter. Dieser verlangt eine Bauhandwerkersicherungsbürgschaft, um sich für den Fall abzusichern, dass der Auftraggeber des Bauträgers nach Abschluss der Leistungen zahlungsunfähig/-unwillig ist.
Anzahlung
Bei der Anzahlungsbürgschaft wird eine Vorauszahlung eines Auftraggebers abgesichert. Besonders in der Maschinenbaubranche sind Anzahlungen üblich. Sie werden vom Auftragnehmer für die Beschaffung der benötigten Materialien genutzt. Der Auftraggeber erhält im Moment der Anzahlung noch keine Gegenleistung. Um den Auftraggeber vor dem Verlust der Anzahlung zu schützen, im Falle einer Insolvenz des Auftragnehmers, wird eine Bürgschaft vom Auftraggeber verlangt.
Kann der Auftragnehmer trotz der Anzahlung die Leistung oder Vertragserfüllung nicht erbringen und die Anzahlung nicht zurückzahlen, springt die Württembergische ein. Die WV ist in diesem Fall dazu verpflichtet, dem Auftraggeber die Anzahlung zu erstatten.
Mängelansprüche
Die Mängelgewährleistungsbürgschaft dient dazu, die Mängelbeseitigung für den Auftraggeber auch nach Auftragsabnahmesicherzustellen. Bei Mängelgewährleistungsbürgschaften übernimmt die Versicherung hierbei als Bürge die in der Gewährleistungsfrist auftretenden Mängel in Höhe der zu stellenden Sicherheit (Mängelgewährleistungsbürgschaft).
Ohne Übergabe einer Mängelgewährleistungsbürgschafthat der Auftragnehmer das Recht, 5 % des Auftragsvolumensals Sicherheit einzubehalten. Man spricht hier vom sog. Sicherheitseinbehalt. Die Rückgabe der Gewährleistungsbürgschaften erfolgt nach mängelfreiem Ablauf
Vertragserfüllung
Die Vertragserfüllungsbürgschaft dient der Absicherung des Auftraggebers vor Insolvenz des Auftragnehmers. Sie sichert die Ausführungsphase ab. Im Regelfall wird die Vertragserfüllungsbürgschaft im Baubereich in Höhe von 10 % verlangt. Abweichende Regelungen sind möglich.
Die Laufzeit beginnt mit Erteilung des Auftrages und endet mit Fertigstellung, bzw. Abnahme des Gewerks.
Bietung
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen, wie etwa dem Bau eines Gebäudes, müssen die als Auftraggeber fungierenden Unternehmen oder Behörden eine öffentliche Ausschreibung durchführen. Interessierte Unternehmen bewerben sich unter Angabe von Ausführungskonditionen beim Auftraggeber um den Zuschlag. Dieser verlangt eine Bietungsbürgschaft von den Auftragnehmern, damit die Angebotskonditionen für die Dauer der Ausschreibung stabil bleiben. Die Bürgschaft kann in Anspruch genommen werden, wenn der Auftragnehmer sein Angebot nicht aufrechterhalten kann.
Bauhandwerkersicherung gemäß § 650 f BGB
Die Bauhandwerkersicherungsbürgschaft gemäß § 650 f BGB dient in der Regel dazu, die Zahlung der Bauleistung an den Auftragnehmer sicherzustellen. Sie sichert die Vorauszahlungsverpflichtung und den Werklohnanspruch aus dem Werkvertrag ab. Dieser richtet sich ausschließlich auf die Erstellung eines Bauwerks.
Die Bauhandwerkersicherungsbürgschaft ist üblich zwischen Baufirmen untereinander oder auch im Verhältnis Bauträger zu Subunternehmer. Zum Beispiel gibt eine Baufirma den Auftrag für die Außenanlagen an einen Subunternehmer weiter. Dieser verlangt eine Bauhandwerkersicherungsbürgschaft, um sich für den Fall abzusichern, dass der Auftraggeber des Bauträgers nach Abschluss der Leistungen zahlungsunfähig/-unwillig ist.
Anzahlung
Bei der Anzahlungsbürgschaft wird eine Vorauszahlung eines Auftraggebers abgesichert. Besonders in der Maschinenbaubranche sind Anzahlungen üblich. Sie werden vom Auftragnehmer für die Beschaffung der benötigten Materialien genutzt. Der Auftraggeber erhält im Moment der Anzahlung noch keine Gegenleistung. Um den Auftraggeber vor dem Verlust der Anzahlung zu schützen, im Falle einer Insolvenz des Auftragnehmers, wird eine Bürgschaft vom Auftraggeber verlangt.
Kann der Auftragnehmer trotz der Anzahlung die Leistung oder Vertragserfüllung nicht erbringen und die Anzahlung nicht zurückzahlen, springt die Württembergische ein. Die WV ist in diesem Fall dazu verpflichtet, dem Auftraggeber die Anzahlung zu erstatten.
Mängelansprüche
Die Mängelgewährleistungsbürgschaft dient dazu, die Mängelbeseitigung für den Auftraggeber auch nach Auftragsabnahmesicherzustellen. Bei Mängelgewährleistungsbürgschaften übernimmt die Versicherung hierbei als Bürge die in der Gewährleistungsfrist auftretenden Mängel in Höhe der zu stellenden Sicherheit (Mängelgewährleistungsbürgschaft).
Ohne Übergabe einer Mängelgewährleistungsbürgschafthat der Auftragnehmer das Recht, 5 % des Auftragsvolumensals Sicherheit einzubehalten. Man spricht hier vom sog. Sicherheitseinbehalt. Die Rückgabe der Gewährleistungsbürgschaften erfolgt nach mängelfreiem Ablauf
Vertragserfüllung
Die Vertragserfüllungsbürgschaft dient der Absicherung des Auftraggebers vor Insolvenz des Auftragnehmers. Sie sichert die Ausführungsphase ab. Im Regelfall wird die Vertragserfüllungsbürgschaft im Baubereich in Höhe von 10 % verlangt. Abweichende Regelungen sind möglich.
Die Laufzeit beginnt mit Erteilung des Auftrages und endet mit Fertigstellung, bzw. Abnahme des Gewerks.
Bietung
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen, wie etwa dem Bau eines Gebäudes, müssen die als Auftraggeber fungierenden Unternehmen oder Behörden eine öffentliche Ausschreibung durchführen. Interessierte Unternehmen bewerben sich unter Angabe von Ausführungskonditionen beim Auftraggeber um den Zuschlag. Dieser verlangt eine Bietungsbürgschaft von den Auftragnehmern, damit die Angebotskonditionen für die Dauer der Ausschreibung stabil bleiben. Die Bürgschaft kann in Anspruch genommen werden, wenn der Auftragnehmer sein Angebot nicht aufrechterhalten kann.
KREDITLINIENÜBERSCHREITUNG
Ein Bauunternehmer war sichtlich überrascht, als ein Bankmitarbeiter ihm erklärte, er könne ihm keine zusätzliche Kreditlinie einräumen, da ein hoher Betrag bereits durch die Gewährleistungsbürgschaften ausgeschöpft sei.
Bei vorausschauender Planung hätte der Unternehmer die Bürgschaften über eine Bürgschaftsversicherung abwickeln können und damit seine Kreditlinie bei der Bank nicht bzw. nur in geringerem Umfang mit Bürgschaften belasten müssen.
INSOLVENZ
Wurde eine Kapitalgesellschaft zur persönlichen Haftungsbegrenzung gegründet, greift diese in vielen Fällen nicht für Bankkredite. Hier muss der Gesellschafter häufig persönlich haften, um die notwendigen Kredite zu erhalten. Das Bürgschaftsrisiko wird dabei häufig unterschätzt.
Bei einer Insolvenz der Baufirma nehmen die Bauherren häufig die Bürgschaften in Anspruch. Mängel werden dann oft „überzogen“ dargestellt und die Möglichkeit der Nachbesserung ist genommen. Wird die Bank in Anspruch genommen, nimmt diese regelmäßig bei den Bürgen (Gesellschaftern) Regress. Bei Bürgschaftsversicherern ist eine persönliche Haftung dagegen nicht die Regel.
BÜRGSCHAFTSVERSICHERUNG
FÜR WEN IST DIE VERSICHERUNG?
Für alle Betriebe, die Bürgschaften stellen müssen, insbesondere Unternehmen aus dem Bauhaupt- und Ausbaugewerbe sowie dem Maschinen- und Anlagenbau.
WAS IST VERSICHERT?
Eine Bürgschaftsversicherung ersetzt die Bankbürgschaft.
WELCHE BÜRGSCHAFTSARTEN KÖNNEN U. A.
ABGEDECKT WERDEN?
• Gewährleistungsbürgschaften – Absicherung von Mängelansprüchen des Auftraggebers
• Ausführungsbürgschaften – Sicherheit für vertragsgemäße Auftragsausführung
• Vertragserfüllungsbürgschaften – Sicherheit für den Auftraggeber
für die ordnungsgemäße Erfüllung des Werkvertrages
• Anzahlungsbürgschaften – Sicherheit für den Auftraggeber für geleistete An- oder Vorauszahlungen
• Bürgschaft für Altersteilzeit – Sicherheit für Mitarbeiter – gerät ein Arbeitgeber in Insolvenz, zahlt der Versicherer direkt an den Arbeitnehmer aus. Höchstbürgschaft für Wertguthaben
• Bürgschaft für Zeitguthaben – Absicherung von Arbeitszeit im Baugewerbe. Guthaben auf Ausgleichsund Entgeltkonten
• Bürgschaft für Reiseveranstalter
4,98/5 von über 300 Kunden
Schaffen Sie sich den finanziellen Freiraum, den sie brauchen. Unkompliziert und schnell
Entlasten Sie Ihre Kreditlinie bei Ihren Banken oder belasten Sie dies im besten Fall gar nicht erst. Eine Bürgschäfts- / Kautions-Versicherung ist die clevere Alternative zur Bank.
Über die LIONS GROUP
Seit mehr als 17 Jahren sind wir für unsere Kunden da. Mehr erfahren Sie auf
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Häufig gestellte Fragen
WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND NICHT
VERSICHERBAR?
Eine Bürgschaftsversicherung tritt nur bei Insolvenz des Versicherungsnehmers ein und ersetzt nicht die vom Versicherungsnehmer zu erbringende Leistung. Wird die Bürgschaftsversicherung in Anspruch genommen, obwohl keine Insolvenz der Baufirma vorliegt, muss die Baufirma der Bank die erbrachten Zahlungen erstatten.
WO GILT DIE VERSICHERUNG?
Versicherungsschutz besteht weltweit, sofern nicht im Versicherungsschein etwas anderes ausgewiesen ist.
WIE LÄSST SICH DIE PRÄMIE ERMITTELN?
Die Prämie errechnet sich aus der Höhe der Avallinie bzw. dem Bürgschein-Limit.
WELCHE ZAHLUNGEN WERDEN IM SCHADENFALL
GELEISTET?
Es wird der geforderte Betrag bis zur maximalen Bürgschaftshöhe gezahlt.
Geschäftszeiten
Montag – Donnerstag:
09:00 – 16:30 Uhr
Freitag
09:00 – 16:00 Uhr
LIONS GROUP
Lions Versicherungsmakler l. GmbH
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